Entwurf – noch nicht rechtlich geprüft. Fehlende Angaben sind mit [FEHLT: …] gekennzeichnet. Vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Lizenzierung von Videos
§ 1 Geltungsbereich und Parteien
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform VideoRecycling, betrieben von [FEHLT: Betreiber] („Betreiber“), durch Videoanbieter („Anbieter“) und Nutzer von Videos („Mieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. [FEHLT: bitte bestätigen]
§ 2 Gegenstand
(1) VideoRecycling ermöglicht Anbietern, Marketingvideos zur lizenzierten Nutzung bereitzustellen, und Mietern, Nutzungsrechte an diesen Videos zu erwerben.
(2) Ein Eigentumsübergang oder eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt. Eingeräumt werden ausschließlich Nutzungsrechte im Umfang der jeweiligen Lizenz.
(3) Die Rolle des Betreibers (Vermittler oder Lizenzgeber im eigenen Namen) wird festgelegt als: [FEHLT: Vertragsmodell festlegen: Vermittlung oder Unterlizenzierung durch den Betreiber].
§ 3 Pflichten und Zusicherungen der Anbieter
(1) Der Anbieter sichert zu, dass er Inhaber aller für die Lizenzierung erforderlichen Rechte am Video ist, insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte, der Rechte an verwendeter Musik, Marken, Logos und sonstigen Werken Dritter.
(2) Der Anbieter sichert zu, dass alle erkennbar abgebildeten Personen in die Veröffentlichung und Nutzung durch Dritte zu Werbezwecken wirksam eingewilligt haben und diese Einwilligungen dokumentiert sind.
(3) Der Anbieter stellt den Betreiber und die Mieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherungen beruhen.
(4) Vergütung des Anbieters: [FEHLT: Vergütungsmodell, Abrechnung, Auszahlung].
§ 4 Nutzungsrechte und Pflichten der Mieter
(1) Der Mieter erhält ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Nutzungsrecht am gewählten Video für den vereinbarten Zweck, das vereinbarte Gebiet und die vereinbarte Dauer. [FEHLT: Standard-Lizenzumfang: Zweck, Kanäle, Gebiet, Dauer]
(2) Bearbeitungen, Unterlizenzierung, Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind nur zulässig, soweit die Lizenz dies ausdrücklich erlaubt. Agenturen dürfen Videos nur für die in der Lizenz bestimmten Endkunden einsetzen. [FEHLT: bitte bestätigen]
(3) Nach Ablauf der Lizenz ist die Nutzung einzustellen; laufende Werbeanzeigen sind zu beenden. [FEHLT: Regelung für bereits veröffentlichte Inhalte]
(4) Der Mieter darf Videos nicht in rechtswidrigen, irreführenden oder rufschädigenden Zusammenhängen verwenden und hat die Richtlinien der genutzten Werbeplattformen einzuhalten.
§ 5 Preise
Für Agenturen gilt ein Preis von 599 € pro Monat. [FEHLT: Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigung, steuerliche Behandlung, Zahlungsbedingungen]
§ 6 Rechtsverletzungen und Sperrung
Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen kann der Betreiber betroffene Videos vorläufig sperren und die Beteiligten informieren.
§ 7 Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. [FEHLT: Haftung für Rechtsmängel der Anbieter-Videos regeln]
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [FEHLT: Ort], soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026 (Entwurf)